Bitte benutzen Sie diese Kennung, um auf die Ressource zu verweisen: https://doi.org/10.20384/zop-4047
Titel: 
Zürichs «Leute von Genie und Geschmack» und die Kunstsammlungen der Stadt im 18. Jahrhundert
Autor_innen: 
Herausgeber_innen: 
Schweizerisches Nationalmuseum
Dokumententyp: 
Erscheinungsdatum: 
2018
Lizenz: 
Beschreibung: 
In: Zeitschrift für Schweizerische Archäologie und Kunstgeschichte ZAK 75:4 (2018), S. 215-242
Zusammenfassung: 
Die Bildungsreisenden, die im 18. Jahrhundert Zürich besuchten, nahmen die Stadt als ein intellektuelles Zentrum im deutschsprachigen Raum wahr. Ihr Ziel war es, den Zürcher Geistesgrössen ihre Reverenz zu erweisen: zu Beginn Johann Jakob Scheuchzer, in der Jahrhundertmitte Johann Jakob Bodmer, danach primär dessen Schülern Hans Caspar Hirzel, Salomon Gessner und Johann Caspar Lavater. Zeitgenössische Reiseführer, Lexika und Almanache wiesen die Besuchenden auch auf Kunstsammlungen hin, die durch Vermittlung Einheimischer oder durch mitgebrachte Empfehlungsschreiben zugänglich waren. Nachweisbar sind 30 Sammlungen, drei mit halböffentlichem Charakter sowie 27 Privatkollektionen; ein Drittel derselben ist heute noch in Teilen nachweisbar oder befindet sich in öffentlichem Besitz. Die bürgerlichen Sammler trugen mit Vorliebe Zeichnungen und Druckgrafiken sowie Ansichten und Porträts zusammen, wobei der Mode entsprechend niederländische Genre- und Landschaftskünstler en vogue waren.
DDC: 
700 Künste, Bildende und angewandte Kunst
900 Geschichte und Geografie
GND Schlagworte: 
Zürich
Tourismus
Bildungsreise
Kunst
Sammeln
Lavater, Johann Caspar
Bodmer, Johann Jakob
Geßner, Salomon
Hirzel, Hans Caspar
Scheuchzer, Johann Jacob
Reiseliteratur
Thema: 
Verlag: 
Verlag Karl Schwegler AG
DOI der Erstveröffentlichung: 
Enthalten in den Sammlungen:Publikationen von ZB-Mitarbeitenden

Dateien zu dieser Ressource:
Datei Beschreibung GrösseFormat 
ZAK_Zuerich_18.Jh..pdf43.54 MBAdobe PDFMiniaturbild
 PDF-VorschauDownload
Zur Langanzeige


Alle Ressourcen in diesem Repository sind urheberrechtlich geschützt, soweit nicht anderweitig angezeigt.